Rathaus Merdingen

Standesamt Merdingen

Unsere Dienstleistungen:

Geburt / Adoption / Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung

Eheschließung / Ehefähigkeitszeugnis / Lebenspartnerschaft

Sterbefall

Namenserklärungen

Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich:

Neues Namensrecht ab 01.05.2025

Zum 01.05.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie erste Informationen hierzu. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Informationen um eine verkürzte Darstellung handelt. Ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Namensänderung vorliegen, muss jeweils anhand des Einzelfalles geprüft werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. Möchten Sie eine Namenserklärung abgeben, bitte wir Sie sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten finden Sie im rechten Kontaktdatenfeld.

Urkundenausstellung / Akten- und Archivauskunft / Ahnenforschung

Kirchenaustritt

Neues Namensrecht ab 01. Mai 2025

Zum 01.05.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Nachfolgend finden Sie erste Informationen hierzu. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Informationen um eine verkürzte Darstellung handelt. Ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Namensänderung vorliegen, muss jeweils anhand des Einzelfalles geprüft werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Möchten Sie eine Namenserklärung abgeben, bitte wir Sie sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. Unsere Kontaktdaten finden Sie im rechten Kontaktdatenfeld.

Erklärvideos zum neuen Namensrecht:

Ehenamen


Kindesnamen

Was ermöglicht das neue Namensrecht außerdem? Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Doppelnamen

  • Für Kinder, die bislang keinen Doppelnamen- zusammengesetzt aus den Namen beider Elternteile führen - kann noch ein Doppelname bestimmt werden. 
  • Ehepaare, die bislang nicht die Möglichkeit hatten, einen Doppelnamen - zusammengesetzt aus den Namen beider Ehegatten - als Ehenamen zu führen, können diese Erklärung jetzt abgeben. 
  • Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geführt werden.

Die möglichen Namenskombinationen sind in unseren Videos erklärt.

Erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder

Scheidungskinder und Stiefkinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der zu ihrer Lebenssituation gar nicht mehr passt. Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, sollen die Namensänderung einfacher rückgängig machen können, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wurde oder sie nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie leben. Scheidungskinder sollen die Namensänderung eines Elternteils einfacher nachvollziehen können: Legt der Elternteil den Ehenamen ab, so soll das Kind den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, ohne ein kompliziertes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen. Auch Volljährige haben diese Möglichkeiten. Außerdem ist bei Tod eines Elternteils ein Wechsel des Namens zum Namen des anderen Elternteils möglich.

Neues Erklärungsrecht für Volljährige (§ 1617 i BGB)

Eine weitere Möglichkeit wird für Volljährige geschaffen. Sie können – innerhalb bestimmter Grenzen - eine Namenserklärung abgeben.

Einmalige Neubestimmung Ihres Geburtsnamens:

  • Wenn Ihr Geburtsname aus mehreren Namen besteht: indem Sie nur einen oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zu Ihrem Geburtsnamen bestimmen.
  • Haben Sie den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten, können Sie zum Familiennamen des anderen Elternteils wechseln oder durch Voranstellung oder Anfügung einen Doppelnamen bilden.

Hinsichtlich des wählbaren Namens ist auf den Zeitpunkt der Geburt oder Annahme als Kind (Adoption) abzustellen.

Führen Sie einen Doppelnamen, so können Sie bestimmen, dass

  • ein vorhandener Bindestrich wegfällt
  • ein Bindestrich hinzugefügt wird, wenn der Doppelname ohne einen Bindestrich gebildet wurde.
    Ehegatten, die einen Ehenamen führen, können diese Erklärung nur gemeinsam abgeben.

Neuregelung für den Fall einer Volljährigenadoption

Eine Person die adoptiert wird, erhält den Familiennamen des Annehmenden. Nach dem neuen Namensrecht können Volljährige der Namensänderung widersprechen.


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