Luftbild Gewerbegebiet Merdingen

Förderungen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortskern"

Vom 26. Juni bis 31. Juli 2020 fand eine Bürgerumfrage zum Gemeindeentwicklungskonzept Merdingen statt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden gebeten, eine Bewertung des Ist-Zustandes vorzunehmen und Handlungsschwerpunkte zu nennen, die aus ihrer Sicht wichtig sind.

Der Rücklauf kann sich sehen lassen: insgesamt 507 Fragebogen kamen zurück, die meisten online, aber über 60 auch auf Papier.

Bezogen auf die Zahl der über 16-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner (2019: 2.131 Personen) ergibt dies einen Rücklauf von 24%!
Wir bedanken uns bei allen, die teilgenommen haben, für Ihr Engagement!

Bürger*innenrat wichtiger Baustein des Beteiligungsprozesses

16 zufällig ausgewählte Merdingerinnen und Merdinger nahmen an einem intensiven Workshop zur Gestaltung unseres Gemeindeentwicklungskonzeptes teil. Dessen Ergebnisse wurden zusammen mit den Ergebnissen der Bürgerumfrage in eine Vorschlagsliste für den Gemeinderat zusammengefasst. Die Themen waren sehr vielfältig. Sie reichten von der Gestaltung des öffentlichen Raumen und Parken über Stärkung der Gastronomie und Gesundheitsangeboten, der Sanierung von Wohnraum bis hin zu Radwegen und ÖPNV.

Masterworkshop im Gemeinderat

Die Themen, Ziele und Maßnahmen wurden in einem Masterworkshop im Gemeinderat entsprechen priorisiert und daraus dann das Gemeindeentwicklungskonzept mit "Gebietsbezogenes, integriertes, städtebauliches Entwicklungskonzept" erarbeitet. Am 17.11.2020 hat der Gemeinderat beide Konzepte einstimmig beschlossen und die Förderung des Sanierungsgebietes durch das Land beantragt.

Anfang 2021 wurde die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen und einen Förderbescheid über 900.000 € für die Gemeindeentwicklung. Da 60 % durch Fördergelder von Bund und Land und 40 % durch die Gemeinde selbst getragen werden müssen, stehen somit 1,5 Mio Euro für die städtebauliche Erneuerung unseres Dorfes zur Verfügung.

Sanierungssatzung

In der Folge wurde das Sanierungsgebiet genauer abgrenzt und eine Sanierungssatzung erlassen. Sanierungsmaßnahmen in dem Gebiet "Ortskern" können nun ab sofort mit den Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm unterstützt werden.

Die Satzung und sowie Gemeindeentwicklungskonzept und GISEK stehen hier zum Download bereit

FAQ zum Sanierungsgebiet und den Fördermöglichkeiten

Liegt mein Grundstück im Sanierungsgebiet?



Das Sanierungsgebiet umfasst ca. 300 Grundstücke des Historischen Ortskernes. Es erstreckt sich etwa von der Hochstraße im Norden bis zur Kirchgasse im Süden. Nach Westen hin wird das Gebiet durch den Löschgraben und die Enggasse begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte zu entnehmen.

Welche Baumaßnahmen können gefördert werden?

Die Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorhandensein von städtebaulichen Missständen. Zur Beseitigung von baulichen Mängeln und zur Steigerung des Wohnwertes können z. B. folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Dämmung / Erneuerung von Fassade / Dach, Einbau neuer Fenster
  • Erneuerung Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallationen
  • Innensanierung, wie Änderung Raumaufteilung, Erneuerung Bodenbeläge Umnutzung von Gebäuden
  • Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum, z. B. Ausbau Dachgeschoss, Umnutzung Scheune zu Wohnraum.

Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

Folgende Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt:

  • Antrag auf private Förderung
  • Projektbechreibung
  • Handwerkerangebote oder Kostenschätzung durch Architekten
  • Falls notwendig: Bauaantrag / Baugenehmigung
  • Besprechungstermin vor Beginn Maßnahmen

Wie hoch ist die Förderung?

Der Gemeinderat hat folgende Förderquoten festgelegt:

Hauptgebäude 20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bei förderfähigen Investitionen von mindestens 30.000,- €, maximal 25.000,-- € je Hauptgebäude.
- mit Denkmalschutz
(nach § 2 und § 12 DSchG)

 
15 % Denkmalzuschlag (nach § 2 und § 12 DSchG) maximal 40.000,-- € je Hauptgebäude.
Nebengebäude 20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bei förderfähigen Investitionen von mindestens 15.000 € maximal 10.000,-- € je Grundstück.

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Antragsformular ausfüllen
Abstimmung mit dem Sanierungsträger
Einreichung Entwurfsskizze undKostenschätzung
Festlegung der Planungsvorgaben
Abschluss der Vereinbarung mit der
Gemeinde
Durchführung der Baumaßnahme

Wo kann ich mich zu meinem Vorhaben beraten lassen?

Die Gemeinde bietet regelmäßig Beratungstermine an. Termine können über:
 

Herr
Dietmar Siebler
Bürgermeisteramt Merdingen
Telefon: +49 (76 68) 90 94-10

oder
 

Herr
Christian Schäfer
KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH
Engesserstraße 4a
79106 Freiburg
Telefon: +49 (761) 2 07 10 39


erfolgen


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