Bundestagswahl 2025 - Briefwahl beantragen
Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Mit den Informationen Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23.02.2024 um 18 Uhr im Briefkasten des Bürgermeisteramtes Merdingen, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen eingegangen sein. Aufgrund der vorzeitigen Neuwahl und der damit verbundenen kürzeren Fristen können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 versandt werden. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Postlaufzeiten. Besonders Anforderungen an ausländische Adressen kann eine rechtzeitiges Eintreffen nicht garantiert werden.
Wir empfehlen daher allen Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in einem Wahllokal wählen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig und möglichst direkt bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Zwischen dem 10.02.2024 und dem 22.02.2024 können Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich beantragt und auch in der Wahlkabine vor Ort ausgefüllt werden.
Bundestagswahl 2025
Wahltermin 23. Februar 2025
Aufteilung der Gemeinde in zwei Wahlbezirke
Das Wahlgebiet der Gemeinde Merdingen ist in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Das Wahlgebiet der Gemeinde ist in den Wahlbezirk 01 = Merdingen-Ost und den Wahlbezirk 02 = Merdingen West aufgeteilt. Ihre persönliche Zuordnung zu einem der beiden Wahlbezirke können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Das Wahllokal für die Wähler*innen des Wahlbezirks Merdingen-Ost (Wahlbezirk 01) wird im Bürgerhaus, Langgasse 14, im Obergeschoss, Bürgersaal, eingerichtet. Das Wahllokal für die Wähler*innen des Wahlbezirks Merdingen-West (Wahlbezirk 02) wird im Bürgerhaus, Langgasse 14, im Erdgeschoss, Bürgerbüro, eingerichtet
Für die Wahl in den Wahllokalen bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und die Wahlbenachrichtigung sowie einen Kugelschreiber in das Wahllokal mit.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bei Eintragung des Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis vom Wahlhelferpersonal abgenommen. Einen Stimmzettel erhalten Sie bei Betreten des Wahllokals. Der Stimmzettel darf ausschließlich in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist vor dem Verlassen der Wahlkabine mindestens einmal zu falten. Mit dem gefalteten Stimmzettel gehen Sie zum Wahltisch. Dort wird vom Wahlpersonal der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen und Sie legen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Danach verlassen Sie bitte ohne Verzögerung den Wahlraum. Der Mindestabstand zu anderen Personen soll stets 1,50 m betragen und gewahrt werden.
Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen Staatsangehörigen, geboren am 23.02.2007 oder früher.
Allgemeine Informationen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen Staatsangehörigen, geboren am 23.02.2007 oder früher.
Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Briefwahl beantragen
Briefwahl vor Ort beantragen bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr, Adresse: Gemeinde Merdingen, Wahlamt, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen |
Briefwahl schriftlich beantragen bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr, Adresse: Gemeinde Merdingen, Wahlamt, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen Angaben: Vor- u. Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an welche die Unterlagen versandt werden sollen |
Briefwahl online beantragen bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr. Angaben: u.a. Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung |