Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Das jährliche Silvesterfeuerwerk ist ein schöner Brauch und sorgt meistens für viel Freude bei den Zuschauern. Silvesterfeuerwerk kann aber auch gefährlich sein und bei unachtsamer oder missbräuchlicher Benutzung Sachschäden oder Verletzungen von Menschen und Tieren verursachen. Deshalb appellieren wir an alle Personen, die Silvesterfeuerwerk kaufen und verwenden, die Hersteller- und Sicherheitsangaben genau zu beachten.
Zudem möchten wir hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe (Radius von ca. 150 – 200 m) zu Kirchen, Altersheimen u.ä. sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden nach § 23 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) verboten ist.
Die betroffenen Gebäude sind im folgenden Plan grün markiert:
Des Weiteren sollte beim Abbrennen eines Feuerwerkes grundsätzlich auch die Belastung der Umwelt bedacht werden. Feuerwerkskörper sind teilweise sehr laut und können Gehörschäden verursachen. Die Feinstaubbelastung ist in Folge des Zündvorgangs und der erzeugten Explosion sehr hoch. Nähere Informationen dazu siehe im Internet unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/dicke-luft-jahreswechsel
Schließlich sind die Müllrückstände im öffentlichen Bereich zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht obliegt dem Verursacher. Leider wird diese Reinigungspflicht nur von ganz wenigen Verursachern ernst genommen. Deshalb appellieren wir an dieser Stelle an alle Personen, die Feuerwerkskörper verwenden, auch die entstehenden Müllrückstände vollständig aufzunehmen und zu entsorgen.
Ihre Gemeindeverwaltung